Beeidigte Übersetzungen

Wir bieten von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen (umgangssprachlich „beeidigte“ Übersetzungen genannt) an.
Solche Übersetzungen werden in Papierform erstellt sowie mit Stempel und Unterschrift eines beeidigten Übersetzers versehen, der in das vom Justizminister geführte Register beeidigter Übersetzer eingetragen ist. Beglaubigte Übersetzungen bilden eine besondere Übersetzungsart, weil sie nicht nur den Inhalt des Originals wortgetreu wiedergeben, sondern auch eine Beschreibung des übersetzten Dokuments enthalten (Information über das Thema des vorgelegten Originals/der vorgelegten Kopie, die sich auf dem Dokument befindenden Unterschriften, Stempel usw.)

Derartige Übersetzungen werden ebenfalls von Experten für das jeweilige Fachgebiet angefertigt und einer Überprüfung unterzogen.

Zu unserem Angebot gehören auch von beeidigten Übersetzern übernommene Dolmetscheinsätze.